Ich bin eine Sammlerin. Eine begeisterte und passionierte Sucherin.

Was ich nicht fotografiere, wird aufgehoben zwecks eingehender Betrachtung. Ich sammle Hölzer, Äste, Stöcke, Pilze, Blüten, Blätter und im Sommer gerne Muscheln und Sand. Am liebsten aber konzentriere ich mich auf Steine.

Die Petrologie (Lehre der Gesteine) sowie die Geowissenschaft definieren sehr differenziert und päzise das zu klassifizierende Gestein anhand von Größe, Entstehung, Beschaffenheit (z.B. Mineralbestand) und Herkunft. Danach besteht Sand aus Gesteinsteilchen, die kleiner als 2mm sind. Kiesbestandteile sind größer als 2mm, während Steine eine Größe von mind. 6,3 cm aufweisen müssen. Im Unterschied zum Fels (Durchmesser bis zu einigen Metern) dürfen sie keinen Kontakt mehr zu ihrer ursprünglichen Gesteinseinheit haben.

Steine

Gestein kommt nicht nur auf unserem Heimatplaneten, sondern auch auf dem Mond (Mondgestein) und den meisten Asteroiden vor. Es gehört zu den Ur-Elementen des Universums. Lange bevor Leben existieren konnte.

Steine sind in ihrer Beschaffenheit ausgesprochen vielfältig. Sie können aus komplexen chemischen Verbindungen bestehen oder sehr einfach aufgebaut sein.

Das Gestein des Jahres 2012 war der Quarzit. Dieser entsteht unter dem Einfluss von gesteinsumwandelnden Prozessen (Temperatur/Druck) aus quarzhaltigen Ausgangsgesteinen, wie z.B. Sandstein. Der Quarzit enthält bis zu 80% Quarze (Siliziumdioxid SiO2), die ihm die zumeist weiß-graue Farbe verleihen.

In der großen, kristallinen, wasserklaren Form ist der Quarz (altslav.: tvrudu – hart / mittelhochdeutsch: querch – Zwerg) bekannt als Bergkristall. Seine durch Einschlüsse oder Zusätze farbigen Varianten sind z.B. Achat, Amethyst, Citrin und Rosenquarz. Sie finden in der Schmuckindustrie und der Steinheilkunde ihre Verwendung. Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften wird der Quarz aber auch in der Industrie verarbeitet. Beispiele sind die Glasherstellung und der Einsatz in der Digitaltechnik.

Das Gestein des Jahres 2015 ist der Gneis. Diese Gesteinsart ist ebenfalls unter extremen Druck- und Temperaturbedingungen tief im Untergrund entstanden und gilt als älteste Gesteinsformation der Erde. Typisch ist das auffällig gestreifte Muster bedingt durch Glimmerminerale und Lagen von Feldspat und Quarzkristallen. Der Name Gneis (mittelhochdeutsch: ganeist(e), g(e)neiste – Funke) beruht auf dem Glitzern, welches durch die eingelagerten Minerale verursacht wird.

Gesteine aller Art sind Gäste in meinem Garten. Wobei ich auf meinen weißen Findling besonders stolz bin. Da er während der Eiszeit durch Gletscher transportiert und an seinem Fundort abgelegt wurde, ist er doch wahrlich ein echter Zeitzeuge.

Steine
roter Naturstein
Flusskiesel
Steine
weißer Findling, ca. 80 kg

Alle Steine in meinem Garten sind handverlesen gesucht und gefunden. Persönlich eingesammelt und in Beete, Einfassungen oder als Solitär in meinen Garten integriert.

Steine
Steinmännchen

Mit meiner Leidenschaft für Gestein fühle ich mich auf dieser Welt in guter Gesellschaft. Bauwerke, Kirchen, Skulpturen, Denkmäler und Häuserfassaden – was Baumeister, Architekten und Künstler aus Steinen erbauen und gestalten fasziniert mich. Wen wundert es, dass ich ein erklärter Liebhaber von Städtereisen bin.

Steine
Berlin – Brandenburger Tor

 

Steine
Venedig – Markusplatz – Campanile di San Marco
Steine
Florenz – Fassade

Auf diesen Reisen habe ich meinen kleinen Garten immer im geistigen Gepäck. Lass mich inspirieren von Oberflächentexturen, Farben, Konturen und Strukturen. Von Formen und dem haptischen Erlebnis Geschichte zu ertasten. Und noch unterwegs mache ich gedanklich Pläne für zu Hause. Schließlich warten einige Steine dort auf mich.

Steine
Einfassung mit Flusskieseln

Folgende gesetzliche Grundlagen gilt es jedoch für jeden Natur-Messie zu beachten:

In Österreich regeln einzelne Landesgesetze über Natur- und Landschaftsschutz sowie Feldschutzgesetze die Beschränkungen zum Sammeln oder sogar Verbote (z.B. über das Sammeln von Mineralien oder Fossilien). Grundlagen für die Länderregelungen sind österreichweit das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Berggesetz (BergG) und das Strafgesetzbuch (StGB). Darüber hinaus gelten Bestimmungen des Wasserrechts- und des Forstgesetzes.

Vom Blumen pflücken über Pilze sammeln bis zum Auflesen von Holz und Steinen ist in den einzelnen Ausführungen der oben genannten Gesetzgebungen alles geregelt. Wer also viel und gerne sammelt, ist gut beraten sich sachkundig zu machen. Auch wenn in den meisten Fällen der Grundsatz „des geringen Ausmaßes“ gilt, z.B. bei Steinen.

Ich persönlich kenne inzwischen die meisten Besitzer von Wald, Feld und Wildbächen in meiner Region, so dass ich gegebenenfalls nachfragen kann. Und bis jetzt habe ich noch nie ein „Nein“ zu hören bekommen. Die Verwunderung über meine Leidenschaft für Steine hat sogar manch interessantes Gespräch zur Folge gehabt. Also – nur Mut und viel Glück beim Sammeln!